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   BGH, 16.05.2023 - 3 StR 137/23   

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https://dejure.org/2023,17054
BGH, 16.05.2023 - 3 StR 137/23 (https://dejure.org/2023,17054)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2023 - 3 StR 137/23 (https://dejure.org/2023,17054)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2023 - 3 StR 137/23 (https://dejure.org/2023,17054)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 24 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Strafbefreiender Rücktritt eines Täters durch freiwillige Aufgabe der Ausführung der Tat; Angriff mit einem Messer gegen einen Ladendetektiv als versuchte gefährliche Körperverletzung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1
    Strafbefreiender Rücktritt eines Täters durch freiwillige Aufgabe der Ausführung der Tat; Angriff mit einem Messer gegen einen Ladendetektiv als versuchte gefährliche Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2024, 31
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 120/22

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag; außertatbestandliches Handlungsziel;

    Auszug aus BGH, 16.05.2023 - 3 StR 137/23
    aa) Fehlgeschlagen ist ein Versuch, wenn die Tat nach Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder anderen naheliegenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann, ohne dass eine ganz neue Handlungs- und Kausalkette in Gang gesetzt werden muss, und der Täter dies erkennt, oder wenn er subjektiv die Vollendung nicht mehr für möglich hält (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2018 - 2 StR 551/17, NStZ 2019, 198; Beschlüsse vom 3. Mai 2022 - 3 StR 120/22, juris Rn. 15; vom 15. Januar 2020 - 4 StR 587/19, NStZ-RR 2020, 102).

    Die "außertatbestandliche Zielerreichung" und die damit verbundene, vom Täter erkannte Nutzlosigkeit der Tatfortsetzung führt weder zur Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs noch wird dadurch die Freiwilligkeit eines Rücktritts ausgeschlossen (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2022 - 3 StR 120/22, juris Rn. 18; vom 20. November 2013 - 3 StR 325/13, NStZ 2014, 202; vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 230 ff.).

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 16.05.2023 - 3 StR 137/23
    Die "außertatbestandliche Zielerreichung" und die damit verbundene, vom Täter erkannte Nutzlosigkeit der Tatfortsetzung führt weder zur Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs noch wird dadurch die Freiwilligkeit eines Rücktritts ausgeschlossen (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2022 - 3 StR 120/22, juris Rn. 18; vom 20. November 2013 - 3 StR 325/13, NStZ 2014, 202; vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 230 ff.).
  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Auszug aus BGH, 16.05.2023 - 3 StR 137/23
    bb) Zudem gab der Angeklagte seinen Versuch, den Ladendetektiv zu verletzen, freiwillig im Sinne des § 24 Abs. 1 StGB auf, denn es handelte sich um eine autonome Entscheidung, der ursprünglich beabsichtigten Flucht Vorrang zu geben (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 2013 - 5 StR 229/13, NStZ-RR 2014, 9, 10; vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399 Rn. 6; Beschluss vom 13. Januar 1988 - 2 StR 665/87, BGHSt 35, 184, 186).
  • BGH, 08.02.2007 - 3 StR 470/06

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener; mehraktiges Geschehen;

    Auszug aus BGH, 16.05.2023 - 3 StR 137/23
    bb) Zudem gab der Angeklagte seinen Versuch, den Ladendetektiv zu verletzen, freiwillig im Sinne des § 24 Abs. 1 StGB auf, denn es handelte sich um eine autonome Entscheidung, der ursprünglich beabsichtigten Flucht Vorrang zu geben (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 2013 - 5 StR 229/13, NStZ-RR 2014, 9, 10; vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399 Rn. 6; Beschluss vom 13. Januar 1988 - 2 StR 665/87, BGHSt 35, 184, 186).
  • BGH, 22.10.2013 - 5 StR 229/13

    Rücktritt vom Tötungsversuch (tatrichterliche Würdigung; Fehlschlag; unbeendeter

    Auszug aus BGH, 16.05.2023 - 3 StR 137/23
    bb) Zudem gab der Angeklagte seinen Versuch, den Ladendetektiv zu verletzen, freiwillig im Sinne des § 24 Abs. 1 StGB auf, denn es handelte sich um eine autonome Entscheidung, der ursprünglich beabsichtigten Flucht Vorrang zu geben (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 2013 - 5 StR 229/13, NStZ-RR 2014, 9, 10; vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399 Rn. 6; Beschluss vom 13. Januar 1988 - 2 StR 665/87, BGHSt 35, 184, 186).
  • BGH, 11.04.2018 - 2 StR 551/17

    Rücktritt (Darlegungsanforderungen an den fehlgeschlagenen Versuch; beendeter und

    Auszug aus BGH, 16.05.2023 - 3 StR 137/23
    aa) Fehlgeschlagen ist ein Versuch, wenn die Tat nach Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder anderen naheliegenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann, ohne dass eine ganz neue Handlungs- und Kausalkette in Gang gesetzt werden muss, und der Täter dies erkennt, oder wenn er subjektiv die Vollendung nicht mehr für möglich hält (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2018 - 2 StR 551/17, NStZ 2019, 198; Beschlüsse vom 3. Mai 2022 - 3 StR 120/22, juris Rn. 15; vom 15. Januar 2020 - 4 StR 587/19, NStZ-RR 2020, 102).
  • BGH, 13.12.2022 - 1 StR 408/21

    Rücktritt vom unbeendeten Versuch (endgültige Abstandnahme von der Tat:

    Auszug aus BGH, 16.05.2023 - 3 StR 137/23
    Zwar hätte der Angeklagte nach seinem Vorstellungsbild, auf das es insofern ankommt (vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Dezember 2022 - 1 StR 408/21, NStZ-RR 2023, 74, 75), dann die primär erstrebte Flucht mit der Beute nicht mehr verwirklichen können.
  • BGH, 15.01.2020 - 4 StR 587/19

    Rücktritt (Rücktrittshorizont; fehlgeschlagener Versuch; beendeter und

    Auszug aus BGH, 16.05.2023 - 3 StR 137/23
    aa) Fehlgeschlagen ist ein Versuch, wenn die Tat nach Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder anderen naheliegenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann, ohne dass eine ganz neue Handlungs- und Kausalkette in Gang gesetzt werden muss, und der Täter dies erkennt, oder wenn er subjektiv die Vollendung nicht mehr für möglich hält (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2018 - 2 StR 551/17, NStZ 2019, 198; Beschlüsse vom 3. Mai 2022 - 3 StR 120/22, juris Rn. 15; vom 15. Januar 2020 - 4 StR 587/19, NStZ-RR 2020, 102).
  • BGH, 20.11.2013 - 3 StR 325/13

    Rechtsfehlerhafte unterlassene Prüfung des Rücktritts vom Versuch (unbeendeter

    Auszug aus BGH, 16.05.2023 - 3 StR 137/23
    Die "außertatbestandliche Zielerreichung" und die damit verbundene, vom Täter erkannte Nutzlosigkeit der Tatfortsetzung führt weder zur Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs noch wird dadurch die Freiwilligkeit eines Rücktritts ausgeschlossen (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2022 - 3 StR 120/22, juris Rn. 18; vom 20. November 2013 - 3 StR 325/13, NStZ 2014, 202; vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 230 ff.).
  • BGH, 08.02.2024 - 6 StR 533/23

    Beschränkung der Revision auf die Einziehungsentscheidung

    Dies war hier nicht ausnahmsweise entbehrlich, weil nach den Feststellungen nicht sicher von fehlgeschlagenen Versuchen auszugehen ist, von denen der Angeklagte nicht mehr strafbefreiend hätte zurücktreten können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2023 - 3 StR 137/23, NStZ 2024, 31; vom 5. September 2019 - 4 StR 394/19, NStZ 2020, 82).
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